Kinderwagen mit Restgarantie zum Verkauf - Vorsicht Falle
In vielen Anzeigen lassen sich solche Versprechen lesen. Da freut sich, die Familie, dass sie so ein Glück hatte und einen hochwertigen Kinderwagen sogar mit Restgarantie ergattert hat. Doch Achtung, solche Versprechen sind schlicht und weg falsch. Sie beruhen auf die Unwissenheit, dass vieles davon rechtlich keine Grundlage hat. Mami Poppins hat recherchiert und die Fallstricke eines Gebrauchtkaufs für dich zusammengefasst.
Wenn du einen hochwertigen Kinderwagen fahren, aber nicht neu kaufen möchtest denkst du als erstes an Privatkauf auf einer der gängigen Kleinanzeigen-Plattformen. Der Kauf mag zwar die „haben-wollen“-Lust befriedigen, birgt aber gleichzeitig einige Fallstricke und mögliche Probleme mit sich. Diese möchte ich gerne hier genauer erläutern. Besonders bei hochwertigen Kinderwagen wie von Bugaboo kann eine Menge Geld aufs Spiel gesetzt werden.
Privatkauf - kein Widerrufsrecht
Wenn du einen gebrauchten Kinderwagen von privat kaufst, kaufst du die Katze im Sack. Viele schlaue Menschen, schreiben deshalb in ihrer Anzeige den Satz: „Es handelt sich hierbei um einen Privatkauf – keine Rückgabe und Widerruf möglich.“
Bei einem Privatkauf hast du rechtlich kein Widerrufsrecht, es heißt „gekauft wie gesehen“.
Geld-zurück-Garantie beim Kinderwagen-Privatkauf gibt es nicht
Geld zurück gibt es beim Privatkauf nie, egal ob dir der Kinderwagen dann doch nicht gefällt oder dir nach dem Kauf Mängel auffallen. Die Verantwortung beim Privatkauf liegt ganz bei dir alleine. Solltest du, im schlimmsten Fall der Meinung sein, dass du arglistig getäuscht wurdest liegt die Nachweispflicht ebenfalls bei dir. Bis du das rechtlich geklärt hast, sind eine Menge Geld und Zeit verloren gegangen. Hinzu ist oft ohne Kinderwagen die Mobilität der eigenen Familie direkt eingeschränkt.
Garantie bei gebrauchte Kinderwagen ist nicht übertragbar
Grundsätzlich haben gebrauchte Kinderwagen keine Garantie mehr, denn sie ist nicht übertragbar. Die meisten Familien kaufen den Kinderwagen für das eigene Kind, nutzen ihn drei bis vier Jahren und verkaufen ihn danach für gutes Geld. Macht grundsätzlich Sinn für den Verkäufer, aber nicht immer für dich als Käufer! Denn nach dem Kauf bist du der sog. Zweitbesitzer des Kinderwagens. Dieser kann die Garantie vom Erstbesitzer nicht übernehmen. Die sog. Restgarantie bzw. Gewährleistung nützt dir rechtlich gar nichts.
Zweitbesitzer haben kein Reklamationsrecht
Eine Restgarantie ist gesetzlich beim Gebrauchtkauf nicht übertragbar. D.h. du kannst als Zweitbesitzer rein rechtlich gar nicht reklamieren. Auch dann nicht, wenn du im Besitz der Originalbelege bist. Es liegt allein in der Hand des Händlers, ob er den Kinderwagen unter der Garantie reparieren lässt oder nicht. Darauf hat auch n-tv schon mal hingewiesen.