(Stand 25.05.2020)

Besuch bei Oma und Opa war eine lange Zeit nicht möglich. Nun gibt es erste Lockerungen und je nach Bundesland gibt es wegen Covid-19 auch unterschiedliche Bestimmungen. Das Reisen ist weiterhin stark eingeschränkt, doch bald wird es wieder möglich sein. Welche Vorgaben, Lockerungen und Vorgaben für Urlauber gelten, findest du in diesem Blogbeitrag.

Grundsätzlich gilt:

  • In Deutschland ist das Reisen in vielen Bundesländern bereits erlaubt.


Reisen innerhalb Deutschlands

Eins dürfen wir nicht vergessen, das Reisen innerhalb Deutschlands ist zwar erlaubt, aber es gelten bundesweit Kontaktbeschränkungen sowie die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern. Das bedeutet der Urlaub, so wie wir ihn kennen, wird sicherlich nicht so wie früher aussehen. Daher solltet ihr euch auf vielen Vorgaben und Auflagen einstellen.

Ob bereits am Pfingsten oder im Sommer genügend  Übernachtungsmöglichkeiten geben wird ist noch unklar. Zwar sind Übernachtungen in vielen Bundesländern möglich, aber es stellt sich die Frage wieviel Kapazitäten die Hotels haben, welche Auflagen sie erfüllen müssen und ob sie den Shut Down überlebt haben. Informiert euch deshalb vorab beim jeweiligen Hotel oder Ferienwohnung Besitzer, ob das Anreisen möglich ist.

In vielen Bundesländern ist das Einreisen erst seit dem 25. Mai wieder möglich. Hier findest du eine kurze Übersicht der Vorgaben aller Bundesländer:

Urlaub in Baden-Württemberg

Der Betrieb der Beherbergungseinrichtungen wird bis zum 5. Juni 2020 für den Publikumsverkehr untersagt. Hier findest du mehr Infos.

 

Urlaub in Bayern

Der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zum touristischen Zwecken ist bis 29. Mai 2020 untersagt. Hier findest du mehr Infos.

 

Urlaub in Berlin

Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sowie Betreiber von Ferienwohnungen dürfen ab dem 25. Mai 2020 dürfen wieder touristische Übernachtungen anbieten. Spa- und Wellness-Bereiche dürfen nicht geöffnet werden. Die Verordnung hierzu findest du hier.

 

Urlaub in Brandenburg

Die touristische Vermietung ist für alle Betriebsformen seit dem 25. Mai erlaubt, ebenso Campingtourismus. Alle Infos dazu findest du hier.

 

Urlaub in Bremen

Hotels, Pensionen, privat und gewerblich vermietete Ferienwohnungen, Ferienzimmer, Campingplätze, Wohnmobilplätze, Jugendherbergen und vergleichbare Angebote dürfen, sofern sie die Regeln des Kontaktverbotes einhalten wieder öffnen. Die Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 5. Juni 2020.

 

Urlaub in Hamburg

Übernachtungsangebote in Beherbergungsbetrieben, in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in vergleichbaren Einrichtungen dürfen für touristische Zwecke nur angeboten werden, wenn es sich nicht um Schlafsäle für mehr als vier Personen handelt. Die Verordnung gilt bis einschließlich 31. Mai 2020.

 

Urlaub in Hessen

Ab dem 15. Mai 2020 sind Übernachtungsangebote wieder zulässig, wenn Sauna-, Schwimm- und Wellnessbereiche geschlossen bleiben und alle Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts getroffen wurden. Alle Infos zu der länderabhängigen Verordnung (gültig bis 5. Juni 2020) findest du hier

 

Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem 25. Mai 2020 öffnen sich die Tore diverser Hotels auch für Personen, die ihre Haupt- oder Nebenwohnung nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben. Es gibt diverse Auflagen, je nach Beherbergungsart. Mehr Infos hier

 

Urlaub in Niedersachsen

Ab dem 25. Mai 2020 dürfen Beherbergungsstätten und ähnliche Einrichtungen, sowie Hotels nur zu 60 Prozent ihrer Kapazität auslasten. Alle Infos findest du hier.

 

Urlaub in Nordrhein-Westfalen

Seit dem 17. Mai 2020 dürfen Ferienwohnungen, Ferienhäusern und  Campingplätzen zu touristischen Zwecken nur für Personen öffnen, die einen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland haben. Alle Infos findest du hier.

 

Urlaub in Rheinland-Pfalz

Seit dem 18. Mai 2020 haben Hotels und Beherbergungsbetriebe wie Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Campingplätze für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen unter diversen Auflagen wieder geöffnet. Alle Infos findest du hier.

 

Urlaub in Saarland

Der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen seit dem 18. Mai 2020 wieder geöffnet unter dieversen Auflagen. Alle Infos zu den vorlagen findest du hier.

 

Urlaub in Sachsen

Der Betrieb von Hotels und Beherbergungsstätten sowie die Nutzung von Ferienwohnungen und -häusern und Camping- sowie Wohnmobilstellplätzen und ist wieder gestattet. Alle Regelungen hierzu in dem Bundesland findest du hier.

 

Urlaub in Sachsen-Anhalt

Seit dem 22. Mai 2020 dürfen nur Touristen mit einem festen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt in Hotels und Beherbergungsstätten aufgenommen werden. Ab dem 28. Mai 2020 dürfen auch Bürger aus ganz Deutschland anreisen. Alle Infos findest du hier.

 

Urlaub in Schleswig-Holstein

Seit dem 18. Mai 2020 dürfen Beherbergungsstätten, die alle Vorlagen erfüllen und ein Hygienekonzept haben wieder Gäste empfangen. Weitere Infos findest du hier.

 

Urlaub in Thüringen

Seit dem 15. Mai 2020 dürfen wieder Hotels und Beherbergungsstätten Touristen empfangen. Alle Infos findest du hier.

 

Und wer doch ins Ausland möchte: Die Europäische Kommission informiert über alle aktuell geltenden Reisehinweise der EU-Mitgliedstaaten »hier.

 

(Da sich die Rechtslage sehr schnell ändert, bitten wir um Verständnis, wenn manche Informationen nicht tagesaktuell sind. Auch benötigen die jeweiligen Unternehmen Zeit, um alle Änderungen und Bestimmungen zu erfüllen. Bitte kontrolliere bei Bedarf, ob es Aktualisierungen in dem jeweiligen Bundesland gibt.)

Mai 25, 2020 — Mami Poppins